Mit dem Erwerb dieser Eintrittskarte unterwirft sich der Erwerber und Eintrittskarteninhaber den nachfolgenden Vertragsbedingungen des Veranstalters.

  1. Hinsichtlich Zutritt zum und Aufenthalt auf dem Veranstaltungsgelände und den Campingflächen gelten die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit. Jugendliche unter 16 Jahren haben nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder eines Personensorgeberechtigten im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 4 JuSchG Zutritt. Jugendliche ab 16 haben ohne schriftliche Einverständniserklärung mit Unterschrift eines Erziehungsberechtigten bis 24 Uhr Zutritt. 

  2. Der Aufenthalt am Veranstaltungsort erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Der Veranstalter haftet nicht für Verluste und Schäden, die durch andere Fahrzeuge, andere Besucher, sonstige Dritte, Feuer, Naturereignisse oder sonstige Vorkommnisse entstehen.

  3. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit die Veranstalter, deren gesetzliche Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.

  4. Die Veranstalter haben keinerlei Einfluss auf Gestaltung, Länge, Inhalt und Lautstärke der Veranstaltung. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Programm zu ändern. Im Falle von Programmänderungen und/oder der Absage/Streichung einzelner Darbietungen aus dem Programm (auch von Hauptacts) hat der Besucher grundsätzlich keine Ansprüche gegen den Veranstalter, solange Änderungen in einem gewissen Rahmen bleiben und der Gesamtcharakter der Veranstaltung gewahrt bleibt. Verspätungen und Verlegungen einzelner Programmpunkte sind vom Besucher hinzunehmen.

  5. Bei Konzerten kann aufgrund der Lautstärke Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen. Das Tragen eines entsprechenden Gehörschutzes wird, gerade in Boxennähe, empfohlen, sowie einen Platz im Zuschauerraum zu wählen, der den individuellen Hörgewohnheiten zuträglich ist.

  6. Das Mitbringen von Tieren und potentiell gefährlicher Gegenstände wie Glasbehältern, Flaschen, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Waffen, CS Gas, Pfefferspray, brennbare Flüssigkeiten, Himmelslaternen, lärmerzeugende Gegenstände, Druck- und Flüssiggase sowie Drogen ist generell untersagt. Ebenso untersagt ist das Tragen von Shirts rechtsradikaler Bands oder mit rechtsradikalen Parolen. Bei Nichtbeachtung erfolgt Verweis vom Festivalgelände. Beim Einlass findet eine Sicherheitskontrolle statt. Der Ordnungsdienst ist angewiesen, Leibesvisitationen vorzunehmen. Der Besucher erklärt sich damit einverstanden.

  7. Das Recht des Veranstalters, Besuchern den Einlass aus wichtigem Grund und gegen Rückerstattung des Nennwertes der Eintrittskarte zu verwehren, bleibt vorbehalten. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere dann, wenn ein Besucher auf dem Veranstaltungsgelände Straftaten (z.B. Körperverletzung, Diebstahl, Drogenhandel) begeht oder andere Besucher gefährdet, ist der Veranstalter berechtigt, den Besucher von der Veranstaltung auszuschließen. Macht der Veranstalter von seinem Ausschlussrecht Gebrauch, so verliert die Eintrittskarte ihre Wirksamkeit. Ein Anspruch auf erneuten Einlass oder auf Rückerstattung des Kaufpreises ist ausgeschlossen.

  8. Wird die Veranstaltung vor Beginn abgesagt, besteht ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises ohne Vorverkaufsgebühr (Nennwert der Eintrittskarte). Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und/oder terminlich zu verlegen. In diesem Fall besteht ein Rückerstattungsanspruch in Höhe des Nennwerts der Eintrittskarte nur bis zum Veranstaltungstermin.

  9. Die Veranstaltung findet bei jeder Witterung statt, sollten Witterungsumstände jedoch Gefahr für Leib, Leben oder Gesundheit für Besucher, Künstler oder Personal befürchten lassen, wird die Veranstaltung sofort abgebrochen. In diesem Falle sowie bei Abbruch der Veranstaltung aus sonstigen Gründen höherer Gewalt aufgrund behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung, besteht kein Rückvergütungs- oder Schadensersatzanspruch, es sei denn, dem Veranstalter kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden.

  10. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und/oder terminlich zu verlegen. Rückerstattungsanspruch aus dem oben genannten Grund auf den Nennwert der Eintrittskarte besteht nur bis zum Veranstaltungsbeginn.

  11. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Programm zu ändern.

  12.  Das Mitbringen von Bild- und Ton-Aufzeichnungsgeräten, die nach ihrer Ausstattung, Art und Größe offensichtlich nicht nur dem privaten Gebrauch dienen, ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung oder Genehmigung des Veranstalters untersagt. Untersagt ist auch die Herstellung von Bild-, Bild-Ton- bzw. Tonaufnahmen mit gebräuchlichem Equipment (Handykamera, GoPro etc.), soweit die Aufnahmen nicht ausschließlich privaten Zwecken dienen. Der Einsatz von Drohnen ist grundsätzlich untersagt. Der Veranstalter ist bei Zuwiderhandlung gegen diese Vorschriften berechtigt, Besucher von der Veranstaltung auszuschließen. Macht der Veranstalter von seinem Ausschlussrecht Gebrauch, so verliert die Eintrittskarte ihre Wirksamkeit. Ein Anspruch auf erneuten Einlass oder auf Rückerstattung des Kaufpreises ist ausgeschlossen. Gezielte Missachtung des Aufnahmeverbots wird strafrechtlich verfolgt.

  13. Der Veranstalter und durch ihn beauftragte Dritte sind nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) DSGVO berechtigt, im Rahmen der Veranstaltung Bild-, Ton- und Bildtonaufnahmen zu erstellen, die den Besucher als Zuschauer der Veranstaltung zeigen können. Der Besucher willigt unwiderruflich in die unentgeltliche Verwendung und Verwertung seines Bildnisses und seiner Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Tonaufnahmen, die vom Veranstalter, dessen Beauftragten oder sonstigen Dritten im Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden, ein - insbesondere, aber nicht abschließend zur Berichterstattung in den Medien des Veranstalters Medien (eingeschlossen Internet-Präsenzen), auf Ton- oder Bildtonträgern sowie zur Bewerbung der Veranstaltung.

  14. Bei Verlust der Eintrittskarte erfolgt kein Ersatz.

  15.  Die Benutzung der Park- und Campingflächen geschieht auf eigene Gefahr. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch andere Fahrzeuge, andere Besucher oder sonstige Dritte entstehen. 

  16. Es dürfen am und rund um das Festivalgelände ausschließlich die Parkflächen genutzt werden, die als solche ausgewiesen sind. Anordnungen des Personals ist dabei Folge zu leisten. Bei Verlassen einer Parkfläche besteht keine Garantie auf eine Rückkehrmöglichkeit zum selben Stellplatz. Bei schlechten Boden- und Wegeverhältnissen können befristet Fahrverbote angeordnet werden. Verkehrs-, Flucht- und Rettungs-/Brandschutzwege müssen freigehalten werden: Es darf auf diesen weder geparkt noch gecampt werden, sodass eine Behinderung der Einsatzkräfte ausgeschlossen und eine Zufahrt zu den sanitären Anlagen jederzeit möglich ist. Bei Zuwiderhandlung erfolgt kostenpflichtiges Umstellen oder Abschleppen des Fahrzeugs.

  17. Das Campen beim Veranstaltungsort ist nur auf den als Campingplatz ausgewiesenen Platz genehmigt. Den hierfür abgestellten Ordnungskräften ist unbedingt Folge zu leisten. Das Campen auf den umliegenden Wiesen bzw. Privatgeländen ist strengstens untersagt. Bei Zuwiderhandlungen muss mit Anzeige der jeweiligen Besitzer gerechnet werden.

  18. ACHTUNG: Die Campingflächen werden nur für Festivalbesucher mit gültiger Festivaleintrittskarte UND Campingticket ausgelegt. Das Campen ohne gültige Festivaleintrittskarte und ohne gültiges Campingticket ist untersagt. Müll ist in den dafür vorgesehen Müllbehältern zu entsorgen!

  19.  Der Veranstalter haftet nicht für gestohlenes oder verlorengegangenes Eigentum.

  20. Der Betrieb von Geräten zur Musikwiedergabe und Stromaggregaten ist in der Zeit zwischen 01.00 Uhr und 07.00 Uhr strikt untersagt. Bei Zuwiderhandlung erfolgt Verweis vom Gelände

  21. Das Hausrecht wird vom Veranstalter sowie seinem Ordnungs- und Sicherheitspersonal ausgeübt. Den Anweisungen des Personals des Veranstalters ist unbedingt Folge zu leisten.

  22. Der Erwerb von Eintrittskarten zwecks Weiterverkauf ist untersagt.

  23. Besucher mit Behindertenausweis benötigen für den Einlass ebenfalls eine Eintrittskarte. Eine Begleitperson kann kostenfrei mitgenommen werden.